Alte Ausgaben 9. Januar 2024
Vom 1. Januar 1874 ab wurde an Stelle der Metermeile zu 7500 Meter das Kilometer (=1000 Meter) als Entfernungsmaß im Postverkehre eingeführt. Von dem gleichen Termine ab wird das Personengeld nach dem Satze von 1 Sgr. pro Person und Kilometer zur Erhebung gelangen.