Kundgebungen in zulässigem Rahmen halten
Durch die Schaffung entsprechender Gefahrensituationen könnten Straftatbestände wie ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ oder eine „Nötigung“ erfüllt sein – mit strafrechtliche Konsequenzen. Die Polizei appelliert, die Anschlussstellen freizuhalten, um einen Rückstau auf Autobahnen zu vermeiden. Ferner sei die Nutzung der Autobahn im Rahmen einer Versammlung nach Rechtsprechung des OVG Lüneburg nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Hinweise zu landwirtschaftlichen Fahrzeugen auf Autobahnen würden an die Führerscheinstellen übermittelt.