Unfallflucht lohnt sich nicht

Bei der Polizeiinspektion Heidekreis ist in den vergangenen Monaten ein deutlicher Anstieg von sogenannten Unfallfluchten festgestellt worden. Grund für mich ein weiteres Mal auf dieses Thema in einer Kolumne einzugehen. Es ist wirklich ärgerlich, wenn man zu seinem zuvor geparkten Auto zurückkommt und dann feststellt, das ein Unbekannter oder eine Unbekannte einen Schaden verursacht und sich dann aus dem Staube gemacht hat. Die Polizei spricht dann von einem unerlaubten Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB und nimmt die Ermittlungen auf.

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