Alte Ausgaben 23. Dezember 2023
Vom 1. April 1874 an gelten sämmtliche bis zum Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. December 1871 geprägten Goldmünzen der deutschen Bundesstaaten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel. Es ist daher vom 1.