Alte Ausgaben 19. Dezember 2023
Die Lieferung des zur Heizung der hiesigen Gerichtslocalien erforderlichen Brennholzes soll am Sonnabend den 20. d. Mts. auf hiesiger Gerichtsstube an den Mindestbietenden verdungen werden.
Die Lieferung des zur Heizung der hiesigen Gerichtslocalien erforderlichen Brennholzes soll am Sonnabend den 20. d. Mts. auf hiesiger Gerichtsstube an den Mindestbietenden verdungen werden.