"Problemwölfe sehr viel leichter entnehmen"
Die Konferenz der Umweltministerinnen und Umweltminister hat sich auf neue Regelungen im Umgang mit auffälligen Wölfen verständigt. In „Problemgebieten“ mit einem erhöhten Rissaufkommen durch Wölfe kann danach bereits nach dem erstmaligen Überwinden des zumutbaren Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren eine Abschussgenehmigung für einen Umkreis von einem Kilometer um die Rissstelle und für die Dauer von 21 Tage erteilt werden. Eine bisher nötige DNA-Bestätigung ist nicht mehr erforderlich. Die Landesregierung hat angekündigt, die getroffenen Beschlüsse jetzt zügig umsetzen zu wollen und dabei die Gebiete festzulegen, in denen die neuen Regeln gelten sollen.