"Es bleibt mir doch nichts anderes übrig"

Sepe sagt, dass „die Untere Naturschutzbehörde eine öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Verkehrssicherheit von Bäumen, Baumpflege, Baumwertermittlung und Wertermittlung von Freianlagen mit der Bewertung der Reverse Rigging Methode beauftragt hat. “ Sie sei zu dem Ergebnis gekommen, dass durch das kontrollierte Hochziehen von Ästen voraussichtlich keine biomechanischen Auswirkungen im Holzkörper, auch nicht über einen längeren Zeittraum in der Vegetationsperiode eines Jahres, zu erwarten seien. Das vorgelegte Gutachten belege, dass die Methode grundsätzlich funktionieren kann. Dennoch sei die Region der Ansicht, dass auch bei einem erfolgreichen Einsatz der Reverse Rigging Methode bei der Durchführung des Transportes Schäden an Bäumen zu erwarten seien und lehne diesen daher weiterhin ab.

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