Nabu sieht in Schweden kein Vorbild

Denn nicht nur das Landvolk, auch die Jägerschaft und verschiedene Nutztierhalterverbände verweisen immer wieder auf das EU-Mitglied Schweden, das unter den Befürwortern von Wolfsjagden als vorbildhaft gilt. Seit 2011 sind bei der EU drei Vertragsverletzungsverfahren gegen Schweden anhängig, weil Lizenzjagden nach Auffassung der Europäischen Kommission der FFH-Richtlinie zuwiderlaufen. So heißt es in der Presseerklärung zum letzten Verfahren, dass „Schwedens Handeln insbesondere deswegen rechtswidrig ist, weil das Land zufriedenstellende Alternativlösungen nicht in Betracht gezogen hat und nicht sicherstellt, dass die Lizenzjagden nur unter strenger Aufsicht, auf selektiver Grundlage und in begrenztem Umfang durchgeführt werden. Schweden hat außerdem nicht nachgewiesen, dass die Bejagung das Anwachsen der lokalen Wolfspopulationen auf den „günstigen Erhaltungszustand“ nicht gefährdet.

Orte

Organisationen

Themen