Keine längere Auszeit nach der Geburt möglich

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade hat eine Verbesserung der Bedingungen für selbstständige Betriebsinhaberinnen während und nach der Schwangerschaft gefordert. „Diese Frauen sind im Falle einer Schwangerschaft gegenüber abhängig beschäftigten Arbeitnehmerinnen deutlich schlechter gestellt“, sagte Kammerpräsident Detlef Bade. Die steuer- und beitragsfinanzierten Leistungen bei Mutterschafts- und Elterngeld seien derzeit vor allem auf die Situation von Arbeitnehmerinnen zugeschnitten und böten selbstständigen Frauen keine ausreichende Unterstützung. „Selbstständige können sich vor und nach Geburt ihres Kindes keine längere Auszeit leisten und müssen eine Vertretung selbst organisieren.

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