Verhütungsmittelfonds im Heidekreis
Der Verhütungsmittelfonds im Heidekreis hat in diesem Jahr seinen Empfängerkreis erweitert. Neu ist, dass neben bisherigen Berechtigten nun auch Personen, die Wohngeld oder BAföG beziehen, Mittel für Verhütungsmittel beantragen können. Die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberater des Heidekreises begrüßen diese Erweiterung. Der Ablauf der Beantragung ist einfach: Zuerst erfolgt die Zahlung für das jeweilige Verhütungsmittel bei der Apotheke oder dem Arzt.