Streusalz nur in Ausnahmefällen

Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee steht an. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin. Der Winterdienst ist von den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen. Die Winterdienstpflicht wird auch auf die Eigentümer der sogenannten Hinterliegergrundstücke und für die dahinführenden öffentlichen Wege übertragen.

Orte

Organisationen

Themen