Alte Ausgaben 23. November 2023

Neuerdings sind mehrfach Beschädigungen vorgekommen an unsern städtischen Anlagen, so namentlich sind von frevelnder Hand wieder mehre junge Obstbäume am Wege nach Tetendorf abgeknickt oder sonstwie beschädigt. Derartige Vergehen werden nach dem Strafgesetzbuch (§§ 303 und 304) mit Gefängnißstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 500 Thlr. bestraft. Möchte jeder Einwohner unserer Stadt, der solchen Frevel wahrzunehmen Gelegenheit hat, diesen unnachsichtlich zur Bestrafung anzeigen!

Orte

Organisationen

Themen