Unter Alkohol nicht er selbst

Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten ohne Bewährung hat Strafrichterin Marlene von der Heyde jetzt den 39-jährigen Soltauer D. verurteilt. Vor dem Amtsgericht war er wegen Körperverletzungen, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Diebstahl und zahlreichen Verstößen gegen sogenannte Wegweisungen angeklagt. Unter anderem hat er einen Rettungssanitäter verletzt.

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