Kundenbelästigung schadet dem Projekt
Beschwerden über ein unangemessenes Verhalten ist den Verantwortlichen des langjährigen Sozialprojekts nicht neu. Bereits 2018 gab es eine Mitteilung, aus der hervorgeht, dass unberechtigte Verkäufer mit einem aufdringlichem Verhalten den Konkurrenzdruck unter den tatsächlich Bedürftigen verschärfen. Wenn das Straßenmagazin zum Betteln genutzt wird und ein Heft den Kunden aufgedrängt wird, entspräche es nicht den Verhaltensregeln von Hinz und Kuntz. Mitunter würden Kunden beleidigt, wenn sie kein Magazin kaufen.