Wenn Straßenbäume Schäden verursachen
Genau wie Privatpersonen müsse auch eine Gemeinde Verantwortung für Bäume übernehmen, die auf ihren Grundstücken stehen, teilt der Eigentümerverband Haus und Grund, Ortsverein Soltau, mit. Das gelte insbesondere für den Straßenraum. "Kontrolliert die Kommune die Bäume nicht regelmäßig und übersieht sie dabei morsche Äste, so haftet sie, wenn diese morschen Äste abbrechen und geparkte Autos beschädigen", so der Verband, der dabei auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11. Mai (Az.