Alter schützt vor Strafe nicht: 77-Jähriger muss ins Gefängnis
13 Monate Gefängnis dazu die Kosten des Verfahrens lautete das von Richter Tore Larsen verkündete Urteil gegen Norbert D. – ein Jahr wegen gewerbsmäßigen Betrugs und ein weiterer Monat wegen Beleidigung.. Damit folgte Richter Tore Larsen des Forderung des Staatsanwalts, was für den 77-jährigen Soltauer gravierende Folgen hat: Er muss die Strafe im Gefängnis absitzen. Eine Bewährung kommt aufgrund seines umfangreichen Vorstrafenkatalogs und einer laufenden Bewährung nicht in Betracht.