Alte Ausgaben 10. August 2023
auf der Wiese an der Soltau herlaufend und sich dort badend finden. Man muß sich wirklich scheuen, diesen Weg mit Damen zu benutzen, zumal in der Böhme doch viel schönere Badeplätze vorhanden sind. 10. August 1898 Auf Antrag des Fürsten Herbert Bismarck und auf Requisition des Landgerichts Altona ist Seitens der Hamburger Polizeibehörden auf Grund des § 123, Absatz 3 des Strafgesetzbuches (Hausfriedensbruch) gegen die Photographen Wilke und Priester eingeschritten worden, weil sie in der Nacht bald nach dem Ableben des Fürsten Bismarck im Schloß eingestiegen sind und photographische Aufnahmen der Leiche gemacht haben.