Drei Jahre Gefängnis für Schneverdinger

Am vergangenen Donnerstag wurde der 56-jährige Schneverdinger Jürgen D. am Amtsgericht Soltau vom Schöffengericht wegen Verbreitung kinderpornografischen Inhalts und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern ohne Körperkontakt nach den Paragrafen 184b und 176a des Strafgesetzbuchs zu drei Jahren Gefängnisstrafe und Bewährungsentzug verurteilt. Dem Vortrag der Staatsanwaltschaft nach hatte der Schneverdinger, der selbst zwei erwachsene Kinder hat, in einem für Minderjährige zugänglichen Chatroom-Anbieter bewusst mit Kindern gechattet, sie aufgefordert, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen, und ihnen kinderpornografische Inhalte zugänglich gemacht. Delikte, die der Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen dienen, werden umgangssprachlich auch Cyberrooming genannt.

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