Wie frei sollten Staatsanwälte sein?

Von der „unabhängigen Justiz“ ist gerne die Rede, doch die Formulierung ist unpräzise. Unabhängig sind Richterinnen und Richter, das garantiert ihnen in Deutschland die Verfassung. Auch die vom Volk frei gewählten Abgeordneten, die über die Besetzung der höchsten Deutschen Gerichte entscheiden, sind laut Artikel 38 Grundgesetz „nur ihrem Gewissen unterworfen“. Es sind eherne Grundsätze des Rechtsstaats, das Eingemachte der Demokratie.

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