Selbstbestimmt bis zum Schluss
Für den Fall eines „aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbaren Sterbeprozesses“, im „Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit“ und auch beim als Folge einer Schädigung des Gehirns voraussichtlich unwiderbringlichen Erlöschen der Fähigkeit, „Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten“, verzichtete der Soltauer auf lebensverlängernde Medikamente und Behandlungen. Dies steht, neben weiteren Ausführungen, in seiner Patientenverfügung. Sie liegt der Böhme-Zeitung vor und wirkt recht eindeutig. Der Text wird von der Niedersächsischen Ärztekammer als Muster angeboten.