Alte Ausgaben 5. Juli 2023
50,000 Thaler sind in sichere Aussicht gestellt. 5. Juli 1898 Wir wollen nicht unterlassen, das reisende Publikum auf eine Bestimmung für den Eisenbahnverkehr aufmerksam zu machen, die namentlich die Beachtung der Damen verdient. Der § 31 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands bestimmt, daß Reisekörbe – neben dem Verschluß – durch Anbringung einer kreuzweisen, festen und an den Enden versiegelten Umschnürung derartig zu sichern sind, daß ein Aufheben des Deckels an den Schmalseiten unmöglich gemacht wird.