Manchmal stört allein das Gefühl

Bei der Benennung von gesundheitlichen Gefahren durch Windenergieanlagen (WEA) konzentrieren sich Kritiker des Ausbaus und Wissenschaftler auf fünf Punkte: hörbaren Schall, tieffrequenten und Infraschall, Schattenwurf, Eiswurf und Effekte aufgrund der Wahrhemung von WEA. WEA sind in den vergangenen Jahren immer häufiger zum Bau von Windparks eingesetzt worden. Doch gerade die hörbaren Geräuschimmissionen, die von WEA ausgehen, stellen laut Experten eine bedeutende Belastungsquelle für die betroffenen Anwohner dar. Die Beurteilung der Geräuschsituation bei Planung und Betrieb von WEA erfolgt nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ und enthält Immissionsrichtwerte für einen wirksamen Schutz der Bevölkerung vor Lärm durch technische Anlagen.

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