Fwd: Fahrradkolumne Radfahren mit Kindern
Begleitendes Lernen spielt hier eine wichtige Rolle – genau diesen Ansatz greift eine Änderung der Straßenverkehrsordnung aus dem Jahr 2016 auf. Seitdem dürfen Rad fahrende Eltern ihre Kinder auf dem Gehweg begleiten – bis zu einem Alter von acht Jahren. Damals wurde mit Blick auf Verkehrssicherheit die Straßenverkehrsordnung (StVO) geändert und somit eine Begleitung einer ebenfalls Rad fahrenden Aufsichtsperson auf dem Gehweg erlaubt. Das macht es Eltern möglich, direkter mit ihren Kindern zu kommunizieren und sie sicher zu begleiten sowie die Aufsichtspflicht einzuhalten.