Defizit bei Einsatzabrechnung
In Niedersachsen sind die Einsätze der Feuerwehr grundsätzlich gebührenfrei. Wenn jemand aufgrund einer echten Notlage die Feuerwehr alarmiert, trägt die Kommune die Kosten. Es gilt die Faustregel: Die Hauptarbeit der Feuerwehr – Brandbekämpfung und Rettung von Menschen und Tieren aus akuter Gefahr – geht auf Kosten der Staatskasse. Zahlen muss, wer vorsätzlich oder grob fahrlässig Feuerwehreinsätze verursacht oder wer Hilfe braucht, ohne in akuter Gefahr zu sein.