Weniger Grundsteuer bei ausbleibenden Mieteinnahmen

Falls Vermieter im vergangenen Jahr unverschuldet Mietausfälle erlitten haben, können sie bei ihrer Kommune einen Teilerlass der Grundsteuer beantragen. Wer das für 2022 tun will, sollte sich jetzt bald darum kümmern, am 31. März läuft die Frist ab. Darauf weist jetzt Haus & Grund Soltau hin.

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