Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
In der polizeilichen Unfallanzeige befindet sich seit jeher die Rubrik Fehler beim Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren und wird von den für die Unfallbearbeitung zuständigen Beamten sehr oft als Ursache bezeichnet. Diese Unfallursache taucht auch in der Unfallstatistik mit an oberer Stelle auf und diese seit Jahren unverändert. Warum ist dieses eigentlich so? Im Paragrafen 9 der Straßenverkehrsordnung wird die Vorschrift erläutert.