Betroffene müssen Einkommen haben

Entlastung für den kleinen Geldbeutel beim Mitgliedbeitrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Bad Fallingbostel: Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II können den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet bekommen und höhere Sozialleistungen erhalten. Die wichtigste Bedingung dabei ist, dass die Betroffenen ein Einkommen haben. Denn dieses wird bei der Anrechnung zugrundegelegt. Was Betroffene darüber hinaus wissen sollten, erklärt der Vorsitzende des SoVD Heidekreis, Jürgen Hestermann.

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