Feststellung zu Gründen unzureichend

Am morgigen Dienstag beginnt um 9. 30 Uhr vor der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Strafverfahren gegen einen heute 53-jährigen Angeklagten wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung. Der Angeklagte wurde im Januar 2021 von einer anderen Strafkammer des Landgerichts wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt.

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