1 Infobox
Das Gesundheitsämter, also auch das des Heidekreises, sollen mit der Umsetzung der Impfpflicht in Kliniken und der Pflege beauftragt werden. Grundsätzlich müssen die Einrichtungen alle Beschäftigten melden, die bis zum 15. März keinen Impfnachweis vorgelegt haben, teilte der Heidekreis zum Ablauf der Maßnahmen mit.