Bispinger Dreifachmord: Gericht verhängt Höchststrafe
Höchststrafe für Maurice-Leroy G. im Prozess um den Bispinger Dreifachmord. Nach insgesamt sechs Verhandlungstagen verkündete Vorsitzender Richter Franz Kompisch am gestrigen Dienstagnachmittag das Urteil des Schwurgerichts am Lüneburger Landgericht gegen den 35-jährigen Angeklagten: Es lautet lebenslänglich wegen dreifachen Mordes, einmal in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes mit Vergewaltigung und Todesfolge. Zudem stellte das Gericht die Schwere der Schuld fest und ordnete Sicherheitsverwahrung an (siehe Infobox).