Kür der Landtagskandidaten nicht in Präsenz möglich
Die Kontaktbeschränkungen und Hygienevorgaben im Zuge der Covid-19-Pandemie stellen die Parteien im Vorfeld der Landtagswahlen vor erhebliche Probleme, weil sie die Kandidatenaufstellung für den Urnengang am 9. Oktober 2022 in Frage aufgrund der hohen Inzidenzzahlen derzeit nicht, wie gewohnt und vom Wahlgesetz vorgeschrieben, im Rahmen von mitgliederöffentlichen Präsenzveranstaltungen durchführen können. Darauf hat das Land jetzt reagiert. Die am gestrigen Freitag in Kraft getretene Rechtsverordnung Covid-19-BewerberaufstellungsVO soll es den Parteien ermöglichen, ihre Kandidaten für die Wahl zum 19.