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Trotz der Pandemie hat die Landesregierung im Oktober mit einer entsprechenden Verordnung auch Weihnachtsmärkte ermöglichen wollen. Allerdings sind die Hürden hoch. Wer auf einem Weihnachtsmarkt essen oder einen Glühwein trinken oder ein Fahrgeschäft nutzen möchte, muss geimpft, genesen oder getestet sein und das nachweisen.