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Städtebauliche Erneuerungsvorhaben werden aus Mitteln des Bundes und des Landes grundsätzlich mit zwei Dritteln der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt. Das letzte Drittel muss die Gemeinde aus Eigenmitteln aufbringen.
Städtebauliche Erneuerungsvorhaben werden aus Mitteln des Bundes und des Landes grundsätzlich mit zwei Dritteln der zuwendungsfähigen Kosten unterstützt. Das letzte Drittel muss die Gemeinde aus Eigenmitteln aufbringen.