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Oberster Grundsatz auch bei der Zusammenstellung einer Statistik ist laut Bundeswahlleiter die Wahrung des Wahlgeheimnisses. Daher werden personenbezogene Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum nicht erfasst. Wählerverzeichnisse und Stimmzettel dürfen zudem zu keiner Zeit zusammengeführt werden. Die Auszählung beider müsse in strikt getrennten Bereichen erfolgen.