„150 Jahre Kriminalisierung sind genug“
Seit 150 Jahren besteht der Paragraf 218. Kein Grund zum Feiern meinen die Schwangerschaftskonfliktberaterinnen im Heidekreis. Nach dem Paragrafen 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland eine Straftat. Der ergänzende Paragraf 218a regelt lediglich, dass diese Straftat straflos bleibt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.