3 Plakatstreit Infobox
Eine Obergrenze für Wahlplakate an Straßenlaternen gibt nach dem Runderlass des niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht. Und auch die Stadt Soltau hat laut Ersten Stadtrat Karsten Lemke dazu keine extra Regelung getroffen. Grundsätzlich gilt, dass es überall im Stadtgebiet erlaubt ist, Wahlplakate an Straßenlaternen anzubringen.