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Da die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidekreis seit mehr als fünf aufeinander folgenden Werktagen den Wert von 35 unterschritten hat, wird die Allgemeinverfügung vom 14. August gemäß Paragraf 1a Abs. 3 niedersächsische Corona-Verordnung mit Wirkung vom 25.