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Seit dem 16. August gilt im Heidekreis eine neue Allgemeinverfügung. Bei Zusammenkünften und privaten Feiern, unabhängig davon, ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit sind nur noch maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig.
Seit dem 16. August gilt im Heidekreis eine neue Allgemeinverfügung. Bei Zusammenkünften und privaten Feiern, unabhängig davon, ob zu Hause oder in der Öffentlichkeit sind nur noch maximal zehn Personen aus drei Haushalten zulässig.