Das indiskutable Grabmal
Das Grabmal seiner Frau musste Marco Läufer Mitte Juli entfernen. Es entsprach nicht der Friedhofssatzung des Waldfriedhofs. Für eine Rasenreihengrabstätte sind liegende Grabplatten mit Maßen von 30 bis 40 cm erlaubt. Läufers Grabplatte war größer.