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Auch zum 1. August gewährt der Heidekreis Schülerinnen und Schülern, die den Voll- oder Teilzeitunterricht an allgemeinbildenden Schulen ab dem elften Schuljahrgang und an berufsbildendende Schulen (Sekundarbereich II) besuchen, eine kostengünstige Schüler-beförderung bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Davon ausgenommen sind jedoch Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen, die bereits einen Anspruch auf kostenfreie Schülerbeförderung haben. Damit werden auch die Erziehungsberechtigten entlastet, deren Kinder keinen rechtlichen Anspruch auf kostenlose Schülerbeförderung haben.