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Das Fehlverhalten von Soldaten einer Munsteraner Einheit in Litauen (siehe BZ vom 17. Juni) hat zu ersten Konsequenzen geführt. Wie der Presseoffizier der Panzerlehrbrigade 9 mitteilte, werde gegen zwei Hauptfeldwebel beabsichtigt, Entlassungen nach Paragraf 55, Absatz 5 Soldatengesetz auszusprechen. Danach kann ein Soldat auf Zeit während der ersten vier Dienstjahre fristlos entlassen werden, wenn er seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat und sein Verbleiben in seinem Dienstverhältnis die militärische Ordnung oder das Ansehen der Bundeswehr ernstlich gefährden würde .