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Die Gemeinde Wietzendorf hat wegen des bevorstehenden Sommers und der damit verbundenen stärkeren Gartennutzung und -pflege auf die geltenden Ruhezeiten hingewiesen. In dem Honigdorf sind an Werktagen von 12 bis 14 Uhr (Mittagsruhe), von 20 bis 22 Uhr (Abendruhe) und von 22 bis 7 Uhr (Nachtruhe) sowie an Sonn- und Feiertagen (ganztags) alle Tätigkeiten untersagt, die mit erheblicher Geräuschentwicklung im Freien verbunden sind.