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Mord und Völkermord sind die schwersten Delikte des Strafgesetzbuchs und werden grundsätzlich mit der schärfsten Sanktion des Gesetzes, der lebenslänglichen Freiheitsstrafe, geahndet. Eine Entlassung auf Bewährung ist bei Lebenslänglichen frühestens nach 15 Jahren möglich.