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Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes in der vergangenen Woche hat es nach Angaben des niedersächsischen Gesundheitsministeriums eine Harmonisierung des Zeitpunkts bei der Angabe der Inzidenzwerte gegeben. Maßgeblich sind die Inzidenzwerte des Robert Koch-Instituts (RKI), die den Meldestand von 0. 00 Uhr wiedergeben.

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