Kurzarbeit bedingt steuerfrei
Wer im Jahr 2020 Lohnersatzleistungen erhalten hat, muss eine Steuererklärung abgeben, so verlangt es das Gesetz. Darauf wies jetzt Birgit Tödter-Ott hin, Sachgebietsleiterin für den Arbeitnehmerbereich beim Finanzamt Soltau. Jörg Zimmermann, Vorsteher des Finanzamts, und Tödter-Ott informierten im Rahmen eines Pressegesprächs über alles wichtige in punkto Steuererklärung 2020. Dieser Tage habe das Finanzamts-Team laut Tödter-Ott mit der Abarbeitung eingegangener Erklärungen rund 3500 lägen bereits vor für den Veranlagungszeitraum 2020 begonnen, ab Ende März solle es die ersten Bescheide geben.