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Mit einem bemerkenswerten Antrag endete der fünfte Prozesstag gegen Maurice L.. Die Verteidigung beantragte, das Privathandy der am Vormittag gehörten Polizistin zu beschlagnahmen und auszuwerten. Begründet wurde der Antrag mit der Aussagen der Beamtin, dass die Hauptzeugin Susanne G. ihr eine WhatApp-Nachricht an ihre private Nummer geschickt habe.

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