Nach Startschwierigkeiten fließt die Corona-Hilfe

Eine Sorge kann Steuerberater Frank Kalippke gleich nehmen. Wer in der Gastronomie zurzeit Außerhausverkauf anbietet, um zumindest einen Teil seiner Verluste aufzufangen, der braucht keine Angst zu haben, dass er deshalb staatliche Corona-Hilfen zurückzahlen muss. Kalippke, mit seiner Beratungsgesellschaft in Munster ansässig und stellvertretender Vorsitzender des Bezirks Lüneburg im Steuerberatungsverband, ist wie so viele seiner Kollegen in den letzten Wochen extrem gefordert. Denn, um Missbrauch vorzubeugen, können die Corona-Hilfen nur von prüfenden Dritten wie Steuerberatern beantragt werden.

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