2 Polizei
Am Sonnabend gegen 20. 40 Uhr wurde auf der B 71 in der Ortschaft Harber ein E-Roller aufgrund defekten Rücklichts angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung des Rollers und des Fahrers wurde festgestellt, dass der Fahrer unter Alkoholbeeinflussung stand (2,18 Promille AAK) und der Roller weder versichert noch zugelassen war beziehungsweise der Bauart nach gar nicht im öffentlichen Verkehrsraum in Deutschland genutzt werden darf. Der 43-jährige Soltauer, welchem Blut abgenommen und die Weiterfahrt untersagt wurde, ist nun in Erwartung mehrerer Verfahren.