Bürgerbegehren sagt Nein zur Mediation
Am 19. Januar fasste der Kreisausschuss den Beschluss, das Bürgerbegehren in der Streitfrage um den Standort des Heidekreis-Klinikums zuzulassen. Gleichzeitig stimmte eine Mehrheit der politischen Vertreter an dem Tag dafür, Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil einzulegen, aber auch den Initiatoren des Bürgerbegehrens ein gerichtliches Mediationsverfahren vorzuschlagen. Offiziell erfuhr die Bürgerinitiative erst knapp einen Monat später von den Beschlüssen.