„Willkürlichen Abschuss“ angeprangert
Mit Fassungslosigkeit hat der Kreisverband des Naturschutzbundes auf die Tötung der Fähe des Herzlaker Rudels reagiert, die in der letzten Woche bei Löningen (Landkreis Cloppenburg) abgeschossen wurde, obwohl die unter Verschluss gehaltene Abschussgenehmigung des Ministeriums für den Rüden ausgestellt war. Der willkürliche Abschuss streng geschützter Tiere, die zur falschen Zeit am falschen Ort sind, steht in eklatantem Widerspruch zu den Anforderungen, die das EU-Recht an artenschutzrechtliche Ausnahmen stellt, sagte der 1. Vorsitzende des NABU Heidekreis, Klaus Todtenhausen. Der EuGH hat in seinem Urteil vom 10.